The Prodigy Poison
Promo-12", 1995

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr 1995
Zeit 23:44
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. XL Recordings / XLT 58
Musikrichtung Elektronische Musik: Breakbeat, Electro
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
Promo-12"
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 23:44  
A 1. Poison [95 Eq] 6:12
A 2. Rat Poison 5:29
B 3. Scienide 5:48
B 4. Poison [Environmental Science Dub Mix] 6:15

Infos

Track A1 mixed at The Strongroom.
Track A2 & AA1 mixed at Earthbound.
Track AA2 produced and remixed at The Hill For One Gun Productions.
Published by EMI Virgin Publishers Ltd.

"XLT 58" appears in the run out groove and "XLT-58" on labels.
Sent out in a generic XL-Recordings Die-Cut Sleeve.
Promo version with no barcode and the ℗ & © details on the left of the label.
1st pressing with A1 in the run out groove, later copies were A2.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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