The Music From The Fashion Week - Issue #02
2-CD, 2003, Box

Herstellungsland Frankreich
Veröffentlichungs-Jahr 2003
Zeit 107:04
EAN-Nr. 3596971852924
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. George V Records / Stefano Cecchi Records / 3085292 - WAG 348
Musikrichtung Pop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD 1
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 55:37  
1. Queen Of Japan Do You Think I'm Sexy 5:03 C
2. Polyester J'aime Regarder Les Mecs 4:54
3. Mirwais Feat Craig Werden Miss You 3:13 C
4. Hanayo Joe Le Taxi 3:18 C
5. Queen Of Japan I Love Rock'n Roll 3:22 C
6. Add N To (X) Total All Out Water 3:18 I
7. Yello Bostich 4:37
8. Mekon Please Stay [Röyksopp Remix] 6:18 I
9. Timo Maas Feat. Kelis Help Me [Deep Dish Attacks Mars Remix] 6:41
10. Paul Fryer Suspicious Minds 9:20 C
11. Alexandre Geindre K.U.K. 5:33 I
CD 2
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 51:27  
1. Tarwater 70 Rupies To Paradise Road 2:42
2. Saint Etienne La Poupée Qui Fait Non (No, No, No) 3:12
3. Swayzak Make Up Your Mind 4:24
4. Bis The End Starts Today [Tommie Sunshine's 'nail Me Down' Glasgow Summer Freestyle Mix] 6:13
5. Chicken Lips You're Playing Dirty 6:20 I
6. Röyksopp Eple [Boris And Michi's Eplistic Scratch Attack] 5:52 I
7. Akufen Deck The House 6:02
8. Zongamin Tunnel Music 5:21 I
9. Röyksopp So Easy 3:33 I
10. Vision Snake Shoes 6:08 I
11. Ursula 1000 Nightcap 1:40 I

Infos

Track 1 im Original von Rod Steward
Track 3 im Original von The Rolling Stones
Track 4 im Original von Vanessa Paradis
Track 5 im Original von Joan Jett & The Blackhearts
Track 9 im Original von Elvis Presley

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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