The Moody Blues Go Now
LP, 1965

Herstellungsland USA
Veröffentlichungs-Jahr 1965
Zeit 34:03
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. London / PS 428
Musikrichtung Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
4 (3 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 34:03  
A 1. I Go Crazy 2:08
A 2. And My Baby's Gone 2:15
A 3. Go Now 3:10
A 4. It's Easy Child 3:10
A 5. Can't Nobody Love You4 4:00
A 6. I Had A Dream 2:50
B 7. Let Me Go 3:08
B 8. I Don't Want To Go On Without You 2:45
B 9. True Story 1:40
B 10. It Ain't Necessarily So 2:47
B 11. Bye Bye Burd 2:50
B 12. From The Bottom Of My Heart 3:20

Infos

Es existieren diverse Mono- und Stereoversionen aus US-Pressung.
Bei den Erstausgaben der ersten Moody Blues wurde das hellbalue Bild des Backcovers nachträglich auf den Karton aufgeklebt.
Dies hier ist die Stereo-Erstausgabe mit "Fehldruck". Es wurde hinten versehentlich das Bild der Mono-Ausgabe aufgeklebt, siehe Bild 2. (Katalog-Nr. LL 3428, mit dem Hinweis auf die erhältliche Stereoausgabe PS 428 Oben Rechts). Frontcover, Label und Matrizen weisen diese Ausgabe jedoch klar als die Stereoversion aus.

Spielzeiten Coverangabe.

Bilder hr
Bild 01: Frontcover
Bild 02: Backcover
Bild 03: Label Seite 1
Bild 04: Label Seite 2

Identifikationsdaten
Aufdruck Cover: PRINTED IN U.S.A.
Matrize 1: ZAL 6787 AL (Labeldruck)
Matrize 1: ZAL 6787-1A (Auslaufbereich)
Matrize 2: ZAL 6788 AL (Labeldruck)
Matrize 2: ZAL 6788-1B (Auslaufbereich)

LC nicht vorhanden
Label: London
RS: N/A
(P) (C) nicht vorhanden

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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