The Haunted The Dead Eye
LP, 2020, Limited Edition, Re-Release, Schwarzes Vinyl, Weißes Vinyl

Herstellungsland Unbekannt
Veröffentlichungs-Jahr 2020
Orig. Release 2006
Zeit 49:42
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Backbite Records / BBR-072
Musikrichtung Metal: Melodic Death Metal, Thrash Metal
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
2 (1 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 49:42  
A 1. The Premonition 0:58 I
A 2. The Flood 4:08
A 3. The Medication 3:10
A 4. The Drowing 4:14
A 5. The Reflection 3:48
A 6. The Prosecution 3:49
A 7. The Fallout 4:23
B 8. The Medusa 4:03
B 9. The Shifter 2:55
B 10. The Cynic 3:49
B 11. The Failure 5:10
B 12. The Stain 4:14
B 13. The Guilt Trip 5:01

Infos

Limitiert auf 100 Einheiten in "Black and white merged" Vinyl.

Auf dem Cover ist das sonst in Weiss abgedruckte Bandlogo sowie der Albumtitel aufgrund eines Druckfehlers nicht enthalten. Die Pressung wurde daher in einer Kunststoffhülle ausgeliefert, auf der sich ein Aufkleber mit Bandlogo und Albumtitel in rot befindet (s. Bild 2).

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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