Peter & Gordon + The Dave Clark Five The Dave Clark Five Vs. Peter & Gordon
Split-CD, 1989, Compilation

Herstellungsland Japan
Veröffentlichungs-Jahr 1989
Zeit 38:00
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Task Force / T-1853 R-280044
Musikrichtung Rock: Beat
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 38:00  
1. The Dave Clark Five Glad All Over 2:43
2. The Dave Clark Five Bits And Pieces 1:57
3. The Dave Clark Five Can't You See That She's Mine 2:21
4. The Dave Clark Five Anyway You Want It 2:29
5. The Dave Clark Five Because 2:22
6. The Dave Clark Five Catch Us If You Can 1:54
7. The Dave Clark Five Hurtin' Inside 2:37
8. The Dave Clark Five Over And Over 2:01
9. Peter & Gordon A World Without Love 2:38
10. Peter & Gordon Nobody I Know 2:28
11. Peter & Gordon I Don't Want To See You Again 1:59
12. Peter & Gordon I Go To Pieces 2:22
13. Peter & Gordon True Love Ways 2:37
14. Peter & Gordon Baby I'm Yours 2:44
15. Peter & Gordon Woman 2:24
16. Peter & Gordon Lady Godiva 2:24

Infos

4-seitiges Booklet in Japanisch

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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