The Damned House Of Blues
2-CD, 2001, Bootleg

Herstellungsland USA
Veröffentlichungs-Jahr 2001
Zeit 84:14
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Unbekannt / nicht vorhanden
Musikrichtung Punk
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD 1
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 35:41  
1. Beauty Of The Beast 1:38
2. Democracy? 3:33
3. New Rose 3:02
4. Song.Com 3:38
5. Would You Be So Hot? 4:17
6. Amen 5:42
7. 13th Floor Vendetta 4:20
8. Wait For The Blackout 3:57
9. Neverland 5:34
CD 2
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 48:33  
1. Absinthe 4:40
2. Thrill Kill 5:24
3. Eloise 5:52 C
4. W 5:55
5. Neat Neat Neat 4:29
6. Getting Married / Love Song 6:17
7. She 4:16
8. Smash It Up 6:34
9. Disco Man 5:06

Infos

Saturday 29 September 2001 - House of Blues, Los Angeles

Grave Disorder release party. Pinch proposed to Miranda before Love Song.

Track 2-03 im Original von Barry Ryan

Track 1-01 02 04 05 06 2-01 02 04: vom Album Grave Disorder (2001).
Track 1-03 2-05: vom Album Damned Damned Damned (1977).
Track 1-07 08: vom Album Black Album (1980).
Track 1-09 2-07: erschienen später auf dem Album So Who’s Paranoid? (2008).
Track 2-03: vom Album Phantasmagoria (1985). Erschien nach der Veröffentlichung des Albums zunächst als Single und wurde den nun folgenden Rereleases des Albums hinzugefügt.
Track 2-06 08: vom Album Machine Gun Etiquette (1979).
Track 2-09: von der EP Friday 13th (1981).

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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