The Crazy World Of Arthur Brown Fire
7", 1968, Mono

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1968
Zeit 5:26
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Polydor / 59 215
Musikrichtung Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
3 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
7"
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 5:26  
A 1. Fire 2:50
B 2. Rest Cure 2:36

Infos

Die Spielzeiten sind handgestoppt.

Varianten:
Unterschied zu DS 73120:
- Label (Seite A): Dort befindet sich ein Strich vor der Katalognummer. Dieser ist hier nicht vorhanden, sehr wohl aber auf Seite B.

Herstellungsland:
Labelrand → Made in Germany
Backcover → Manufactured by Deutsche Grammophon, Hamurg

Veröffentlichungsjahr Tonträger:
Monatskürzel des Mastering im Runout → G8 (= Juli 1968)

Identifikationsmerkmale:
Matrize, gestanzt (Seite A): [00 059215 A]; [3]; [℗1968]; [G8 ◇Z]
Matrize, gestanzt (Seite B): [00 059215 B]; [3]; [℗1968]; [G8]; [A0]

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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