Herstellungsland Frankreich
Veröffentlichungs-Jahr 1994
Zeit 59:21
EAN-Nr. 3471416172501
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Karamel / KAR 617250
Musikrichtung Jazz: NuJazz
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
2 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 59:21  
1. Once Again That Jazz 5:50
2. Mr. Boogaloo [Jazz Mix] 6:10
3. In The Mood To Party [94 Mix] 6:02
4. The Party Groove 4:42
5. Gimme Some [Dany Ray Intro] 6:20
6. Dance To The Music [Cfm Mix] 6:02
7. Dance To The Music [Groovy Mix] 7:20
8. Soul Conga [The Trance] 6:00
9. Back To "Disko" 4:55
10. Mr. Boogaloo Pt. 2 "The Groove" 6:00

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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