The Classic Techno Mixes - The Megamixes !
CD, 1993, Bootleg, Limited Edition, Remix, Special Edition

Herstellungsland Europäische Union
Veröffentlichungs-Jahr 1993
Zeit 73:50
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Techno Classics DJ Service / TC007
Musikrichtung Pop: Synth Pop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 73:50  
1.  Diverse Interpreten Front-Dep-Nitz/Megamix 18:22
2.  Diverse Interpreten Mean Mad Monday Mix 11:27
3. Nitzer Ebb Nitz Mix 12:26
4. Yello Megamix 13:01
5. New Order Blue Order Megamix 13:10
6. Bronski Beat Bronski Beats 5:24

Infos

Tracklängen → Software
Labelcode → keine Angabe
Matrix → TC 007
SID-Code → keine Angabe
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CD Labelaufdruck:
THE MEGAMIXES !
[GEMA]
TC007
Techno Classix DJ Service
SPECIAL LIMITED EDITION

(C) 1993 Techno Classix DJ Service
Made in EEC
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Backcover:
THE CLASSIC TECHNO MIXES
THE MEGAMIXES !
(C)1993 Techno Classix DJ Service TC007
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Sidecover:
THE MEGAMIXES - The Classics Techno Mixes - TC007
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Track 01 - 18:19
Track 02 - 12:32
Track 03 - 12:42
Track 04 - 14:30
Track 05 - 13: 02
Track 06 - 05:24
(Angaben - Backcover/ CD-Label)

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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