The Blues Magazine 04 - The Best Of 2012
CD, 2012, Heftbeilage, Cardsleeve

Herstellungsland Europäische Union
Veröffentlichungs-Jahr 2012
Zeit 71:18
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Future Media Records / ROCS28CD-11-12
Musikrichtung Blues: Electric Blues
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 71:18  
1. Ian Siegal & The Mississippi Mudbloods I Am The Train 5:02
2. Rival Sons Wild Animals 3:27
3. Joe Bonamassa Driving Towards The Daylight 4:50
4. Big Boy Bloater I Can't Forget About You 4:00
5. Chuck Leavell No Special Rider 3:04
6. Simon McBride No Room To Breathe 4:56
7. Huey And The New Yorkers New York Bluez 4:07
8. Stephen Dale Petit Gunslingers 6:49 L
9. The Nimmo Brothers Waiting For My Heart To Fall 4:41
10. Ruthie Foster Aim For The Heart 3:29
11. Robert Cray I'm Done Cryin' 8:55
12. Bonnie Raitt Used To Rule The World 4:18
13. Otis Grand Bad News On TV 4:34
14. Hans Theessink & Terry Evans Build Myself A House 2:48
15. Walter Trout Blues For The Modern Daze 6:18

Infos

Free insert with "The Blues Magazine" issue #4 (November 2012)

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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