The Beatles With The Beatles
CD, Mono, Re-Release

Herstellungsland Niederlande
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Orig. Release 1963
Zeit 33:15
EAN-Nr. 077774643627
Label/Labelcode Parlophone / LC 0299
Plattenfirma/Katalog-Nr. EMI Records Ltd. / Parlophone / CDP 7 46436 2
Musikrichtung Rock: Beat
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
3 (1 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 33:15  
1. It Won't Be Long 2:13
2. All I've Got To Do 2:04
3. All My Loving 2:09
4. Don't Bother Me 2:29
5. Little Child 1:47
6. Till There Was You 2:16 C
7. Please Mister Postman 2:36 C
8. Roll Over Beethoven 2:47 C
9. Hold Me Tight 2:32
10. You Really Got A Hold On Me 3:02 C
11. I Wanna Be Your Man [Gesang – Ringo Starr] 1:58
12. Devil In Her Heart 2:27 C
13. Not A Second Time 2:08
14. Money 2:47 C

Infos

Coversongs:
Track 6 "Till There Was You" wurde von Meredith Willson geschrieben und als Teil des Musicals "The Music Man" 1958 veröffentlicht.
Track 7 "Please Mister Postman" (7" Single von 1961) ist im Original von The Marvelettes.
Track 8 "Roll Over Beethoven" (Single auf Schellack von 1956) ist im Original von Chuck Berry.
Track 10 "You Really Got A Hold On Me" (7" Single von 1962) ist im Original von The Miracles.
Track 12 "Devil In Her Heart" im Original von The Donays.
Track 14 "Money" wurde von Janie Bradford und Berry Gordy geschrieben und von Barrett Strong erstmals eingesungen.



Der Unterschied zu dieser Veröffentlichung besteht in einer markant anderen Matrizen-Angabe:
Matrize: CDP 746436 2 AR @ 1 | 1-3-4-NL
SID-Codes sind nicht vorhanden

Zudem unterscheiden sich Angaben auf dem Back-Cover:
Hier ist ein anderer PM-Code vorhanden, der SPARS Code "AAD" ist hier umrandet, der vertikal Verweis zu den Warenzeichen ist in Großbuchstaben abgedruckt und letztendlich fehlt hier auch das farbige "Apple"-Symbol

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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