The Beatles The Beatles Special Collections (The Beatles/More Beatles) Vol. 1
2-CD, 1990, Best-Of, Box, Limited Edition

Herstellungsland Europäische Union
Veröffentlichungs-Jahr 1990
Zeit 74:28
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Starlife / ST 2901
Musikrichtung Rock: Beat
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD 1
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 36:19  
1. Please Please Me 1:56
2. Twist And Shout 2:33
3. P.S. I Love You 2:02
4. Love Me Do 2:19
5. Misery 1:47
6. All My Loving 2:06
7. Please Mister Postman 2:34
8. It Won't Be Long 2:11
9. Till There Was You 2:14
10. You Really Got A Hold On Me 3:00
11. I Wanna Be Your Man 1:56
12. I Saw Her Standing There 2:52
13. Baby It's You 2:35
14. Do You Want To Know A 1:56
15. Hold Me Tight 2:29
16. There's A Place 1:49
CD 2
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 38:09  
1. No Reply 2:14
2. I Should Have Known Better 2:41
3. Can't Buy Me Love 2:11
4. Eight Days A Week 2:42
5. A Hard Days Knight 2:29
6. Baby's In Black 2:04
7. If I Feel 2:18
8. Any Time At All 2:10
9. Tell Me Why 2:06
10. And I Love Her 2:28
11. Things We Said Today 2:35
12. When I Get Home 2:15
13. I'll Be Back 2:20
14. You Can't Do That 2:33
15. I Don't Want To Spoil The Party 2:32
16. What You're Doing 2:31

Infos

Es ist gut möglich, dass man die CDs auch einzeln auf dem Markt kaufen kann. Sie tragen auch in dieser Box unterschiedliche Katalog-Nummern und EAN-Nummern, deshalb habe ich sie oben nicht eingetragen. Die oben eingetragene Katalog-Nr. steht so auf der Box.
CD 1 Katalog-Nr. ST7159, EAN 4011692071595
CD 2 Katalog-Nr. ST7160, EAN 4011692071601

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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