The Beatles The Beatles' Greatest
LP, Best-Of

Herstellungsland Niederlande
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Orig. Release 1965
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Odeon / OMHS 3001
Musikrichtung Pop: Brit-Pop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
5 (3 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. I Want To Hold Your Hand
A 2. Twist And Shout C
A 3. A Hard Day's Night
A 4. Eight Days A Week
A 5. I Should Have Known Better
A 6. Long Tall Sally
A 7. She Loves You
A 8. Please Mister Postman
B 9. I Feel Fine
B 10. Rock And Roll Music C
B 11. Ticket To Ride
B 12. Please Please Me
B 13. It Won't Be Long
B 14. From Me To You
B 15. Can't Buy Me Love
B 16. All My Loving

Infos

Unterschied zu anderen Niederländischen Varianten:
Hier liegen die Rechte bei BIEM, bei den anderen teilweise bei STEMRA.
Am rechten unteren Rand (unterhalb des Werbehinweises für Sgt. Pepper's..) ist kein Hinweis zu der Druckerei, wie bei den anderen Ausgaben.

Labels: Vervaardigd in licentie door N.V. Bovema. Heemstede. Holland.
Sleeve: Vervaardigd in licentie door N.V. Bovema - Gramophonehouse - Heemstede - Holland

Rights Society: BIEM
Matrix / Runout (Label data Side A): YBEX 50069
Matrix / Runout (Label data Side B): YBEX 50070
Matrix / Runout (Stamped Side A): YBEX 50069-1F
Matrix / Runout (Stamped Side B): YBEX 50070-2F
Matrix / Runout (Stamped Side A Variant): YBEX 50069-1

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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