The Beatles Love Me Do
Single-CD, 2013, Remix

Herstellungsland Europäische Union
Veröffentlichungs-Jahr 2013
Orig. Release 1962
Zeit k.A.
EAN-Nr. 705105499635
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Everness / 705105499635
Musikrichtung Rock: Beat
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
Single-CD
Track Titel Zeit Besonderheit
1. Love Me Do (Spankox Liverpool Remix)
2. Love Me Do (Spankox London Remix)
3. Love Me Do (Spankox New York Remix)
4. Love Me Do (Spankox Classic Remix)
5. Love Me Do (Original Remastered Version)

Infos

Titel der Single-CD (Front Cover): The Beatles Are Back

Produced by Spankox (aka Agostino Carollo)*
1,2,4: Additional Production and Mix by Highpass*

www.thebeatlesareback.com*
www.spankox.com*
www.everness.com*

*Angaben auf dem Back Cover

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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