The Alan Parsons Project Lucifer
7", 1979

Herstellungsland Japan
Veröffentlichungs-Jahr 1979
Zeit 7:27
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Arista Records / 7RS-35
Musikrichtung Rock: Pop-Rock, Progressive Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
7"
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 7:27  
A 1. Lucifer 3:47 I
B 2. Damned If I Do 3:40

Infos

Tracks A1+B2 (Woolfson/Parsons)
Produced And Arranged By Alan Parsons
℗ 1979 Arista Records, Inc.

Angaben Aufdruck Labels
Seitennummern: ARIST 294 SA (Side 1) / AS 0454-SA (Side 2)
Manufactured by Nippon Phonogram Co., Ltd., Tokyo
45 RPM
① [auf beiden Labels, unterer Rand]
Rechtegesellschaft: JASRAC

Angaben Rückseite Coversheet
Made in Japan 〄
Produced And Arranged By Alan Parsons
℗ 1979 Arista Records, Inc.

Angabe Frontcover
¥ 700


Bilder:
1. Frontcover
2. Rückseite Coversheet
3. Vorderseite Innersleeve
4. Rückseite Innersleeve
5. Label Seite A
6. Label Seite B


[Herstellungsland: Angaben Aufdruck Labels, Rückseite Coversheet + Presswerk]
[Tracklängen: Rückseite Coversheet]
[Matrize Seite A: ARIST 294SA; 113 ·:·]
[Matrize Seite B: AS 0454SA 111 ꔰ ·:· JK; G; 〄 Ⓑ]
[Presswerk: Victor Company of Japan Ltd., Yokohama (→ "111")]
[Labelcode (LC): nicht vorhanden]

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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