The Alan Parsons Project Eye In The Sky
7", 1982

Herstellungsland Italien
Veröffentlichungs-Jahr 1982
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. CGD Messaggerie Musicali SpA / ARS 37085
Musikrichtung Rock: AOR, Progressive Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
1 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
7"
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. Eye In The Sky
B 2. Gemini

Infos

CGD-Pressung (→ Presswerk: CGD Messaggerie Musicali S.p.A., Mailand)


Varianten:
- Variante A: Daten in Matrizen "16-6-82" (Seite A) / "22-7-82" (Seite B) (Datensatz-ID 639396)
- Variante B: Daten in Matrizen "2-9-82" (Seite A+B) (Dieser Datensatz)


Tracks A1+B2 (Eric Woolfson-Alan Parsons)
Prod. and Engin. by Alan Parsons
Exec. Prod.: Eric Woolfson
Tratto dal LP "Eye In The Sky" - ARS 39148
℗ 1982 Arista Records Inc.
[Published by] Woolfson [sic!] Ltd./Careers Music Inc.
Admin. by Careers Music Inc.

Angaben Aufdruck Labels
Made in Italy
CGD Messaggerie Musicali SpA
Seitennummern: 77 ARS 37085-1N (Seite A) / 77 ARS 37085-2N (Seite B)
Rechtegesellschaften: SIAE/DR
[Roter SIAE-Stempel auf Label Seite A]

Angaben Backcover
Stampato e distribuito dalla CGD Messaggerie Musicali spa, Via Quintiliano, 40. Milano 1982
Tratti Dal LP "Eye In The Sky" (ARS 39148)
℗ 1982 Arista Records Inc., 6 West 57th Street, New York, NY 10019


Bilder:
1. Frontcover
2. Backcover
3. Label Seite A
4. Label Seite B


[Herstellungsland: Angaben Aufdruck Labels, Backcover + Presswerk]
[Tracklängen: keine Angaben]
[Matrize Seite A: 77 ARS XD 628-2N; 77ARS 37085-1N; cgd [Logo]; DD; 2-9-82]
[Matrize Seite B: 77 ARS 37085-2N; cgd [Logo]; DD; 2-9-82]
[Presswerk: CGD, Mailand (→ "cgd [Logo]")]
[Mastering von CGD, Mailand durch Daniele Delfitto (→ "DD")]
[Labelcode (LC): nicht vorhanden]

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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