Terrorizer 117 - Fear Candy 02
CD, 2004, Heftbeilage, Cardsleeve

Herstellungsland Unbekannt
Veröffentlichungs-Jahr 2004
Zeit 72:01
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Terrorizer / TERROR27
Musikrichtung Metal
Systeminfo Tonträger nur eingeschränkt nutzbar
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 72:01  
1. Cannibal Corpse Cyanide Assassin 3:12
2. Mayhem You Must Fail 4:13
3. Deicide Scars Of The Crucifix 2:53
4. Decapitated The Fury 4:25
5. Monstrosity Abysmal Gods 2:29
6. Reverend Bizarre Strange Horizons 5:22
7. Red Tide Stalingrad 3:00
8. Send More Paramedics Zombie Crew 3:46
9. Swallow The Sun Swallow (Horror Pt 1) 5:24
10. God Forbid Better Days 3:53
11. Vampire Mooose Dose Mazaros 3:10
12. Point One Internal Corpse Attack 3:26
13. Disiplin Strange Formulation 3:06
14. The Vision Bleak The Deathship Symphony 5:53
15. Mar De Grises Recklessness 5:43
16. Goatwhore The Black Art Of Deceptin 2:17
17. Emancer Invisible 5:54
18. Mantas Zero Tolerance 3:55

Infos

Tonträger nur eingeschränkt nutzbar wegen der Beteiligung von Disiplin.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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