Tempesta Roller Coaster
CD, 2014, Digipak

Herstellungsland Schweiz
Veröffentlichungs-Jahr 2014
Zeit 49:39
EAN-Nr. 4260101564504
Label/Labelcode BOB-MEDIA / LC 13802
Plattenfirma/Katalog-Nr. Fastball Music / BM14C1579
Musikrichtung Rock: Hardrock, Southern Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 49:39  
1. Swallow The Saint 3:38
2. Heartache 3:35
3. Roller Coaster 4:05
4. Rockstar 3:42
5. Cheap Trick 3:29
6. Drag You Down 3:22
7. Heart 'n' Soul 4:24
8. Feels Like Yesterday 3:42
9. Beer On The Table 3:12
10. Bottom Line 3:59
11. Better Being You 4:53
12. Cry For Help 4:19
13. Drag You Down (Feat. J.K.) 3:19 B

Infos

[Herstellungsland: IFPI-Codes => ADON / Schweiz]
[SID-Code CD-Master: IFPI LQ57]
[SID-Code Presswerk: IFPI AJ**]
[Labelcode: LC 13802]

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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