Style Monkeez Schmelt Fry In Antigo
CD, 1992

Herstellungsland Schweiz
Veröffentlichungs-Jahr 1992
Zeit 45:38
EAN-Nr. 4012175302120
Label/Labelcode ZEBULON RECORDS / LC 5538
Plattenfirma/Katalog-Nr. CMC International / 3983021-2
Musikrichtung Metal: Crossover, Heavy Metal
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 45:38  
1. In A Ditch 1:58
2. Gotta Be Heard 3:28
3. Motor Cryin 4:59
4. Eat My Jive 3:03
5. Hey Little Girl 4:38
6. Mr. Nobody 4:00
7. Jordan 2:22 C
8. Style Lord 3:12
9. Rage 3:39
10. Disco Man 2:56
11. Night Lite 2:10
12. Martin 4:21
13. Ustify 4:52 C

Infos

Zusätzliches Genre/Subgenre:
Rock: Funk Rock


"Jordan" {Original: Jordan, Minnesota} originally by Big Black
"Ustify" {Original: Justify My Love} originally by Madonna


Vertrieb: Eurostar Schallplatten GmbH (except...)
Schweiz: "Eurostar" Vertriebs AG
Österreich: Echo Schallplatten Ges.m.b.H

℗ & © 1992 Licensed by Entercor Records to CMC International

=> durch Matrixdaten ermitteltes Herstellungsland: Schweiz
[Presswerk: Multi Media Masters Switzerland ]
[SID-Code CD-Master: n/a]
[SID-Code Presswerk: n/a]
[Matrix: MASTERED BY MULTI MEDIA MASTERS SWITZERLAND ITO Ltd. :3983021-2]
[Trackzeiten: Software (foobar2000)]

Anmerkung zur Katalognummer:
Abweichende Angabe auf der Disc: Eurostar 3983021-2

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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