Streets 1st / Crimes In Mind
CD, 1993, Bootleg

Herstellungsland Italien
Veröffentlichungs-Jahr 1993
Zeit 74:16
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Reborn Classics / SE110340
Musikrichtung Rock: Hardrock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
4 (1 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 74:16  
1. Don't Look Back 3:23
2. The Nightmare Begins 3:16
3. Broken Glass 3:55
4. Hit 'n Run 3:09
5. Crimes In Mind 3:35
6. I Can't Wait 3:46
7. Gun Runner 3:44
8. Desiree 3:51
9. Rat Race 3:28
10. Turn My Head 4:30
11. If Love Should Go 4:11
12. Move On 3:50
13. One Way Street 4:50
14. Lonely Woman's Cry 5:35
15. Everything Is Changing 3:12
16. Cold Hearted Woman 3:26
17. So Far Away 4:03
18. Blue Town 3:31
19. Fire 5:01

User-Meinungen

Yetisued schrieb:
Tracks 1-10 sind das erste Album der Band, Tracks 11-19 die Scheibe Crimes In Mind. Das Label wird als "Al Bundy Records" angegeben, von der ganzen Aufmachung der CD ist diese aber der Reborn Classics Reihe zuzurechnen und wird in Listen auch als solche geführt. 23.05.2008 21:15

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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