Stone Free: A Tribute To Jimi Hendrix (1993)
2-CD, 1993, Tribute

Herstellungsland USA
Veröffentlichungs-Jahr 1993
Zeit 84:12
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Album Network, The / DISC 1 DISC 2
Musikrichtung Sonstiges: Interview, Musik-Dokumentation
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD 1
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 53:26  
1. Unbekannt X 53:26
CD 2
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 30:46  
1. Unbekannt X 30:46

Infos

Es handelt sich hier um eine 2 CD Box für Radiostationen in den USA. (KEINE King Biskuit Ausgabe !)
Beschriftung CD:
Stone Free A Tribute to Jimi Hendrix
The Radio Special
For Broadcast November 1993
Disc 1 Play me First !
Disc 2 Play me Second !
This Program is distributed for one-time only radio play.
Die Songs zwischen den Interviews stimmen mit der MS ID 124196 , https://www.musik-sammler.de/release/stone-free-a-tribute-to-jimi-hendrix-cd-124196/ überein,
diese CDs hier haben aber jeweils nur 3 Tracks.
Das Reprise Logo ist auf der CD ebenfalls abgedruckt.
Matrix:
Made in the USA by Metatec Corporation HHYX 0100A + Disc 2: HHYY0100D

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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