Steven Wilson The Raven That Refused To Sing (And Other Stories)
2-LP, 2024, Re-Release, Special Edition, Gatefold, Glow in the Dark Vinyl

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 2024
Orig. Release 2013
Zeit k.A.
EAN-Nr. 802644836317
Label/Labelcode kscope / LC 01757
Plattenfirma/Katalog-Nr. Snapper Music Ltd. / TRANSM363LPL
Musikrichtung Rock: Progressive Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP 1
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. Luminol
B 2. Drive Home
B 3. The Holy Drinker
LP 2
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. The Pin Drop
B 2. The Watchmaker
B 3. The Raven That Refused To Sing

Infos

VÖ: 05.04.2024
10th Anniversary Edition in Glow-In-The-Dark Vinyl

Gleicher Hersteller (Optimal Media GmbH) und gleiche Matrizendaten wie die 2013er Ausgabe:
BC95018-01 A1 MK
BC95018-01 B1 MK
BC95018-02 C2 MK
BC95018-02 D1 MK

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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