Steven Wilson The Raven That Refused To Sing (And Other Stories)
2-LP, 2021, Re-Release, Gatefold

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 2021
Orig. Release 2013
Zeit 54:42
EAN-Nr. 802644583518
Label/Labelcode kscope / LC 01757
Plattenfirma/Katalog-Nr. Kscope / KSCOPE835
Musikrichtung Rock: Progressive Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
2 (1 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP 1
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 30:00  
A 1. Luminol 12:10
B 2. Drive Home 7:37
B 3. The Holy Drinker 10:13
LP 2
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 24:42  
A 1. The Pin Drop 5:03
A 2. The Watchmaker 11:42
B 3. The Raven That Refused To Sing 7:57

Infos

Unterscheidet sich von Datensatz 855463:

Die Songlängen-Angaben weichen ab.

Es befindet sich ein Werbeblatt von kscope mit "recent releases/coming soon"-Veröffentlichungen des Labels in dem eingeschweißten(!) Exemplar, auf dem für die Alben Envy Of None: Envy Of None (veröffentlicht 2022) und White Moth Black Butterfly: The Cost of Dreaming (veröffentlicht 2021) oder The Pineapple Thief: Nothing But The Truth (veröffentlicht 2021) geworben wird (siehe Bild 10).

Lt. Angabe zu dem Album auf Discogs.com haben die LPs jeweils ein Gewicht von 140g, im Gegensatz zur Veröffentlichung in 2013 mit 180g. Matrix-Nummern sind identisch.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

Da Musik-Sammler.de nachwievor von privater Hand administriert, betrieben und bezahlt wird, ist jede Abmahnung ein existenzbedrohendes Risiko. Nach der letzten Abmahnung, die einen 5-stelligen(!) Betrag forderte, sehe ich mich nun gezwungen drastische Maßnahmen zu ergreifen oder die Seite komplett aufzugeben. Daher werden jetzt alle hochgeladenen Bilder der Veröffentlichungen für NICHT-EINGELOGGTE Nutzer verpixelt. Wer einen Musik-Sammler.de Nutzeraccount hat, braucht sich also einfach nur einmal anmelden und sieht wieder alles wie gewohnt.