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Herstellungsland | Deutschland |
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Veröffentlichungs-Jahr | 1965 |
Zeit | k.A. |
EAN-Nr. | nicht vorhanden |
Label/Labelcode | nicht vorhanden |
Plattenfirma/Katalog-Nr. | Polydor / 47819 |
Musikrichtung | Schlager |
Sammlungen | Gesucht | Flohmarkt |
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0 | 0 | 0 |
LP | ||||
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Track | Künstler/Band | Titel | Zeit | Besonderheit |
A 1. | Trude Hesterberg | Ich Bin Nicht Die Fromme Helene | ||
A 2. | Theo Lingen | Der Schallplattenverkäufer | ||
A 3. | Loni Heuser | Die Nervensäge | ||
A 4. | Oskar Karlweis | Finden Sie, Dass Constanze Sich Richtig Verhält | ||
A 5. | Marlene Dietrich | Wo Ist Der Mann | ||
A 6. | Fredy Sieg | Ach, Die Schöne Angelei | ||
A 7. | Anna Sten | Ich Gehe Nie Mehr Mit Matrosen | ||
B 8. | Rudi Godden | Wie Schön, Daß Du Bei Mir Bist | ||
B 9. | Tatjana Sais | Für Ein Paar Schwache Stunden | ||
B 10. | Max Hansen & Paul Morgan | Familienleben | ||
B 11. | Iska Geri | Die Ballade Vom Ungetreuen Gustav | ||
B 12. | Curt Bois | Lucindy | ||
B 13. | Marlene Dietrich | Allein In Einer Grossen Stadt |
Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten
Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.
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