Steppenwolf Steppenwolf
LP, 1968

Herstellungsland USA
Veröffentlichungs-Jahr 1968
Zeit 46:10
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Dunhill / DS 50029
Musikrichtung Rock: Krautrock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
4 (1 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 46:10  
A 1. Sookie Sokkie 3:09 C
A 2. Everybodys Next One 2:53
A 3. Berry Rides Again 2:45
A 4. Hootchie Kootchie Man 5:07 C
A 5. Born To Be Wild 3:28
A 6. Your Walls Too High 5:40
B 7. Desperation 5:35
B 8. The Pusher 5:43 C
B 9. A Girl I Knew 2:39
B 10. Take What You Need 3:28
B 11. The Ostrich 5:43

Infos

Track 02 ist ein Cover, im Original von Don Covay (1966)
Track 04 ist ein Cover, im Original von Muddy Waters
Track 08 ist ein Cover, im Original von Hoyt Axton (1971)

Herstellungsland / Country of Manufacture :
[Back Cover] Keine Angaben

Herstellungsland / Country of Manufacture :
[Label] Made in U.S.A.

Herstellungsland / Country of Manufacture :
[Matrix] Keine Angabe / Not specifed

Kein EAN / No Barcode EAN
Kein Label Coded LC / No LC

John Kay - Vocals / Guitar / Harmonica
Goldie McJohn - Organ
Jerry Edmonton - Drums
Mike Monarch - Guitar
John Russell Morgan - Bass

Bild 01 Front Cover
Bild 02 Back Cover
Bild 03 Label Seite 1
Bild 04 Label Seite 2

Letzte Aktualisierung / Last Update 12.11.2022

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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