Steely Dan The Steely Dan Collection Volume One
CD, 2000

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr 2000
Zeit k.A.
EAN-Nr. 666629152225
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Dressed To Kill / ONEPAK558
Musikrichtung Jazz
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
5 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
1. You Go Where I Go
2. A Little With Sugar
3. Roaring Of The Lamb
4. Charlie Freak
5. Sun Mountain
6. Oh Wow It's You
7. Undecided
8. Caves Of Altimira
9. Any World That I'm Welcome To
10. More To Come
11. Parkers Band
12. Barrytown
13. Brain Tap Shuffle
14. Brooklyn

Infos

[CD-Innenring]
B14174 TOPAK524 DISK 1 01
IFPI LP56
IFPI 5H08

[Herstellungsland: "Made in England" Backcover Aufdruck]

(p) 2000 Dressed To Kill
(c) 2000 Dressed To Kill

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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