Steeleye Span The Best Of & The Rest Of
CD, 1990, Compilation

Herstellungsland Europäische Union
Veröffentlichungs-Jahr 1990
Zeit 48:03
EAN-Nr. 5020214859022
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Action Replay / CDAR1012
Musikrichtung Rock: Folk Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
8 (2 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 48:03  
1. Blacksmith 3:38
2. Prince Charlie Stuart 4:13
3. Marrowbones 4:27
4. Reels: Dowd's Favourite / £10 Float / The Morning Dew 3:43
5. Western Wynde 0:25
6. Dark-Eyed Sailor 5:59
7. All Things Are Quite Silent 2:33
8. Rave On 2:03 C
9. Lovely on the Water 5:18
10. Wee Weaver 2:39
11. The Brisk Young Butcher 2:49
12. Boys of Bedlam 4:19
13. The Blacksmith 4:45
14. My Johnny Was a Shoemaker 1:12

Infos

ACTION Replay records | Distributed by Tring International plc // (c)/(p) 1990 Action Replay Records Ltd - Marketed by Trojan Sales Ltd

8.: 'Rave on' first recorded by Sonny West (November 1957 // released February 1958, Atlantic 45-1174)
- Steeleye Span single 'Rave On / Reels / Female Drummer' released October 1971 (B&C / CB 164)

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

Da Musik-Sammler.de nachwievor von privater Hand administriert, betrieben und bezahlt wird, ist jede Abmahnung ein existenzbedrohendes Risiko. Nach der letzten Abmahnung, die einen 5-stelligen(!) Betrag forderte, sehe ich mich nun gezwungen drastische Maßnahmen zu ergreifen oder die Seite komplett aufzugeben. Daher werden jetzt alle hochgeladenen Bilder der Veröffentlichungen für NICHT-EINGELOGGTE Nutzer verpixelt. Wer einen Musik-Sammler.de Nutzeraccount hat, braucht sich also einfach nur einmal anmelden und sieht wieder alles wie gewohnt.