Stack Waddy Stack Waddy
LP, 1971, Gatefold

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr 1971
Zeit 35:53
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Dandelion Records / DAN 8003
Musikrichtung Rock: Blues Rock, Hardrock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 35:53  
1. Roadrunner 3:27 C
2. Bring It To Jerome 5:22 C
3. Moth Balls 3:37
4. Sure Nuff'n'yes I Do 2:29 C
5. Love Story 2:18 C
6. Susie Q 2:27 C
7. Country Line Special 3:56 C
8. Rolling Stone 3:26 C
9. Mystic Eyes 6:08 C
10. Kentucky 2:43

Infos

Englische Erstpressung auf dem großen Dandelion Label mit kleinen Pressring, die A Seite hat das farbige Dandelion Emblem auf dem Label und die B Seite hat das weiße Label mit schwarzer Schrift und den Songtiteln. Das Klappcover ist unlaminiert und es ist ein Beiblatt dabei mit den Songs und der Beschreibung der Band.
"Bring It To Jerome" ist von Bo Diddley (1957)
"Country Line Special" ist von Cyril Davis & his R & B All Stars (1963)
"Love Story" ist von Jethro Tull (1968)
"Mystic Eyes" ist von Them (1965)
"Roadrunner" ist von Bo Diddley (1960)
"Rolling Stone" ist von Muddy Waters (????)
"Sure Nuff'n'yes I Do" ist von Captain Beefheart (1967)
"Susie Q" ist von Dale Hawkins (1957)

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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