Sortilège 1983-1986
CD, 1998, Compilation

Herstellungsland Frankreich
Veröffentlichungs-Jahr 1998
Zeit 63:47
EAN-Nr. 3383001414029
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Axe Killer / 3041402 - ARC 370
Musikrichtung Metal: Heavy Metal
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
7 (2 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 63:47  
1. Amazone 4:05
2. Progeniture 4:03
3. Gladiateur 2:59
4. Sortilège 3:44
5. Bourreau 3:39
6. Delire D'un Fou (Short Remix) 4:16
7. Marchand D'hommes (Rough Remix) 6:43
8. When A Blind Man Dreams (Version Anglaise De "Quand Un Aveugle Rêve") 6:33
9. Fight The Dragon (Version Anglaise De "Chasse Un Dragon") 4:48
10. Messanger (Version Anglaise De "Messager") 4:26
11. In The Rainbow (Version Anglaise De "La Huitième Couleur De L'acr-En-Ciel") 4:23
12. Bleeding Mountain, The (Version Anglaise De "La Montagne Qui Saigne") 5:16
13. Delire D'un Fou (Slow Mix) 4:47
14. Reine De Sabbat (Démo Inédite) 4:05

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

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Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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