Sól Án Varma Sól Án Varma
CD, 2023, Limited Edition, Digipak

Herstellungsland Europäische Union
Veröffentlichungs-Jahr 2023
Zeit 67:16
EAN-Nr. 4250936535909
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Ván Records / VAN359
Musikrichtung Metal: Black Metal
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
6 (4 privat) 1 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 67:16  
1. Afbrigði I 8:04
2. Afbrigði II 9:17
3. Afbrigði III 7:33
4. Afbrigði IV 6:42
5. Afbrigði V 3:49
6. Afbrigði VI 5:30
7. Afbrigði VII 5:36
8. Afbrigði VIII 4:53
9. Afbrigði IX 4:55
10. Afbrigði X 4:04
11. Afbrigði XI 3:45
12. Afbrigði XII 3:08 I

Infos

CD Info:
[Matrix: 215848 CD van-records.com van359]
[SID-Code Mastering: IFPI L623]
[SID-Code Presswerk: IFPI 1G**]

- EAN nur auf einem Aufkleber auf der Einschweißfolie
- auf 500 handnummerierte Einheiten limitiert

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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