Slipknot Heretic Song
Promo-Single-CD, 2001, Cardsleeve

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 2001
Zeit 4:19
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode ROADRUNNER RECORDS / LC 09231
Plattenfirma/Katalog-Nr. Roadrunner Records / 99 202072
Musikrichtung Metal: Nu Metal
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
3 (2 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
Promo-Single-CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 4:19  
1. Heretic Song [Rough] 4:19

Infos

Dies ist die erste Auflage der Heretic Song (Rough Mix) Promo und wurde gepresst bevor man sich auf den Namen des dazugehörigen Albums "Iowa" einigen konnte. Im Vergleich zur zweiten Auflage, bei deren Release der Albumname schon feststand, gibt es einige Unterschiede:

1. Auf der Rückseite des Covers, sowie der CD, wurde das "Mix" von "Heretic Song (Rough Mix)" weggelassen.
2. Es fehlt demnach der Albumtitel "IOWA" im oberen Drittel auf dem Backcover
3. "Cover Photography: Stefan Seskis" über der "For Promotional Use Only" Information auf dem Backcover ist ebenfalls nicht vorhanden.



Bilder:
1. Frontcover
2. Backcover
3. CD



[Herstellungsland: SID-Code Presswerk]
[Tracklängen: Software]
[Matrixnr.: A149297-01 - Barcode]
[SID-Code CD-Master: IFPI L571]
[SID-Code Presswerk: IFPI 9706]
[manufactured by optimal media production]
[LC 09231]

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

Da Musik-Sammler.de nachwievor von privater Hand administriert, betrieben und bezahlt wird, ist jede Abmahnung ein existenzbedrohendes Risiko. Nach der letzten Abmahnung, die einen 5-stelligen(!) Betrag forderte, sehe ich mich nun gezwungen drastische Maßnahmen zu ergreifen oder die Seite komplett aufzugeben. Daher werden jetzt alle hochgeladenen Bilder der Veröffentlichungen für NICHT-EINGELOGGTE Nutzer verpixelt. Wer einen Musik-Sammler.de Nutzeraccount hat, braucht sich also einfach nur einmal anmelden und sieht wieder alles wie gewohnt.