Simon & Garfunkel Sounds Of Silence
Blu-spec CD, 2001, Re-Release

Herstellungsland Japan
Veröffentlichungs-Jahr 2001
Orig. Release 1966
Zeit 40:41
EAN-Nr. 4547366045994
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Sony Music Japan International Inc. / SICP 20141
Musikrichtung Rock: Folk Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
Blu-spec CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 40:41  
1. The Sound Of Silence 3:05
2. Leaves That Are Green 2:21
3. Blessed 3:14
4. Kathy's Song 3:17
5. Somewhere They Can't Find Me 2:34
6. Anji 2:15 I C
7. Richard Cory 2:55
8. A Most Peculiar Man 2:29
9. April Come She Will 1:49
10. We've Got A Groovy Thing Goin' 1:57
11. I Am A Rock 2:49
12. Blues Run The Game 2:51 B C
13. Barbriallen 4:02 B
14. Rose Of Aberdeen 1:59 B
15. Roving Gambler 3:04 B

Infos

Track 6 "Anji", (in früheren Auflagen und im Original, auf der Single "3/4 A.D." (hier bisher nicht vorhanden), als "Angie" betitelt) ist ein Cover, im Original von Davey Graham.
Track 12 "Blues Run the Game", erstmals veröffentlicht auf dem nach dem Künstler selbstbetitelten Album von 1965), ist im Original von Jackson C. Frank.

Die Bonustracks sind laut Back-Cover ab "Barbriallen" alle bislang unveröffentlicht gewesen.

Der Obi-Strip ist bei mir bedauerlicherweise nicht mehr vorhanden.

Der Tonträger ist eine "Blu-Spec CD". Dies beschreibt die Farbe des Lasers, welcher die Tondaten auf den Tonträger schreibt. Diese Farbe ist standardmäßig rot, hier jedoch eben Blau.

Herstellungsland laut Pressdaten, durch Back-Cover und Booklet bestätigt:
Presswerk-SID-Code (innen): IFPI 45**
Mastering-SID-Code (außen): IFPI L275
Matrix-Nr.: [Mastering-SID-Code] SICP-20141 1 | [Barcode]
Presswerk: Sony Music Entertainment (Japan) Inc.

Hier deckt sich das Presswerk mit der Plattenfirma.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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