Show-Ya Masquerade Show / Queendom
2-CD, 1987, Digisleeve

Herstellungsland Japan
Veröffentlichungs-Jahr 1987
Zeit 84:51
EAN-Nr. 4988006020900
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Eastworld / Toshiba-EMI / CT22-5056~57
Musikrichtung Metal: Hardrock, Melodic Metal
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD 1
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 40:08  
1. Touch Down 4:51
2. Mado (マドゥー) 4:23
3. Talon Of King (爪王) 4:45 C
4. Au Revoir 5:19
5. Mind Collection 4:45
6. Actor 4:39
7. Touch Me 3:10 C
8. Masquerade 4:02
9. Hurry Up 4:14
CD 2
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 44:43  
1. Broken My Heart 4:54
2. Mr. J 3:36
3. In The Night 4:51
4. シークレット 3:43
5. 時を越えて 5:52
6. しどけなくエモーション 4:11
7. Again 4:02
8. サイレント ヴィジョン 5:14
9. Fire 5:05
10. I Can Tell You 3:15

Infos

[Keine SID-Codes]
[Matrix CD1: CT22-5056 1A3 TO ( CT22-5046 1A3 TO )]
[Matrix CD2: CT22-5057 1A3 TO ( CT22-5047 1A3 TO )]

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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