Qp-Crazy + Shine Shine-Dan + Shine Shine-Crazy Qp-Crazy Vs 死ね死ね団
Split-CD, 2003

Herstellungsland Japan
Veröffentlichungs-Jahr 2003
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Satsugai Enka Vinyl / MURDER CD-9999
Musikrichtung Hardcore: Hardcore Punk
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
1. Shine Shine-Dan 菊屋(ハート)に火をつけて
2. Shine Shine-Dan ルナシ-500号
3. Shine Shine-Dan 塾マンメモリーズ
4. Shine Shine-Dan 戸塚ヨット
5. Qp-Crazy 平家の里
6. Qp-Crazy 生ハゲチョビ髭
7. Qp-Crazy ドーナッツテラー
8. Qp-Crazy 戦え!死ね死ね団
9. Shine Shine-Crazy 人間ヤメロ!

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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