Shankar Soul Searcher
CD, Re-Release

Herstellungsland USA
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Orig. Release 1990
Zeit 50:28
EAN-Nr. 042284675529
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Island Records, Inc. / 422-846 755-2
Musikrichtung World Music
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 50:28  
1. Ragam, Tanam, Pallavi Ragam : Kapi Seethalakshmi Talam : 6 3/4 Beats 50:28

Infos

℗ & © 1990 Island Records, Inc.
Axiom, Distributed by Island Records, Inc.
Printed in the U.S.A.
Made in U.S.A.
Recorded in U.S.A. and U.K.
Peter Gabriel recorded at Real World, Bath, England by David Bottrill
Engineered by Billy Youdelman at The Complex, Los Angeles
Assistant Engineers Duane Seykora & Rail Rogut
Additional Recording by Bruce Calder at 39th Street Studios, NYC
Assistant Engineer at 39th Street Ed Douglas
Mixed by Jason Corsaro at 39th Street Studios
Mastered at Masterdisk by Howie Weinberg
Produced by The Epidemics, Shankar & Caroline with Bill Laswell
Cover/Faltblatt, 4seitig (Bilder 3 - 5)

Innenring:
Master IFPI: L006
Presswerk IFPI: 03**
162 539 871-2 02@

Shankar – Vocals, Double-Violin, Kanjira
V. Lakshminarayana – Vocals, Double-Violin
Caroline – Vocals, Tamboura, Talam
Ganam Rao – Vocals
Zakir Hussain – Tabla
Vikku Vinayakram – Ghatam
Peter Gabriel – Keyboards

Aufgrund der IFPI-Codes im Innenring der CD liegt das Herstellungsjahr nach 1993

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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