Seikima-II Worst
CD, 1989, Compilation

Herstellungsland Japan
Veröffentlichungs-Jahr 1989
Zeit 62:06
EAN-Nr. 4988009597461
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Fitzbeat / 32DH5314
Musikrichtung Metal: Heavy Metal
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
3 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 62:06  
1. 悪魔組曲作品666番ニ短調より序曲: 心の叫び 1:59
2. The End Of The Century 4:07
3. Big Time Changes 5:01
4. Ratsbane 4:42
5. Stainless Night 4:45
6. Never Ending Darkness 6:38
7. El.Do.Ra.Do 4:55
8. アダムの林檎 4:33
9. Rock In The Kingdom 4:38
10. Rendezvous 60 Microns' 5:35
11. 蠟人形の館 4:10
12. Winner! 5:25
13. 白い奇蹟 5:38

Infos

Bass – Xenon Ishikawa, Zod Hoshijima
Drums – Raiden Yuzawa
Guitar – Ace Shimizu, Jail O'hashi, Luke Takamura
Synthesizer – Chihiro Kiryu, Yuichi Matsuzaki
Synthesizer, Piano – Akio Dobashi
Vocals – Demon Kogure

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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