Seikima-II 1999 Blood List [元祖極悪集大成盤]
CD, 1999, Best-Of, Pappschuber

Herstellungsland Japan
Veröffentlichungs-Jahr 1999
Zeit 76:31
EAN-Nr. 4988009029108
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Ki/oon Records / KSC2-291
Musikrichtung Metal
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
2 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 76:31  
1. Battler (「悪魔組曲」より) 0:33
2. The End Of The Century 4:06
3. 闘う日本人 4:10
4. 正義のために 4:44
5. 恐怖のレストラン 5:10
6. アダムの林檎 4:42
7. 有害ロック 4:03
8. 世界一のくちづけを 5:05
9. Big Time Changes 4:58
10. 精神の黒幕 -Libido- 3:54
11. Stainless Night 5:39
12. 白い奇蹟 5:37
13. 蝋人形の館 5:45
14. The Outer Mission 5:45
15. Overture~Winner! 6:19
16. Overture~Bad Again~美しき反逆 6:01

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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