Seigmen The First Wave
Mini-CD / EP, 1997, Multimedia

Herstellungsland Österreich
Veröffentlichungs-Jahr 1997
Zeit 12:40
EAN-Nr. 5099766486024
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. 1:70 / Sony Music Entertainment (Norway) A/S / ENS 664 860 2
Musikrichtung Rock: Art Rock, Industrial Rock, Psychedelic Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
3 (1 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
Mini-CD / EP
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 12:40  
1. Universal 4:43
2. P-Machinery 4:25 C
3. Toys 3:32

Infos

Multimedia-Part:
-Give [Video] {Runtime: 4:28}


"P-Machinery" originally by Propaganda


=> durch Matrixdaten ermitteltes Herstellungsland: Österreich
Aufdruck Innenring: Sony Music
[Presswerk: Sony DADC Austria AG]
[SID-Code CD-Master: IFPI L554 (außen)]
[SID-Code Presswerk: IFPI 94** (innen)]
[Matrix: S21166486014-0101 24 **]
[Trackzeiten: Software (foobar2000)]

Anmerkung zur Katalognummer:
Auf dem Backcover, dem Booklet (Rückseite) und der Disc noch eine Abwandlung der Katalognummer (21-664860-14) aufgeführt.
Ob es sich hierbei um eine interne Katalognummer o.Ä. handelt, entzieht sich aber leider meiner Kenntnis.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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