Screen Themes 2
CD, Bootleg

Herstellungsland Unbekannt
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Zeit 77:40
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Velvet Satin Disques / VSD-5209
Musikrichtung Soundtrack: Score
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 77:40  
1. John Barry Inside Moves 2:40 I
2. Elmer Bernstein The Trial Of Billy Jack 1:09 I
3. Bruce Broughton Young Sherlock Holmes 6:13 I
4. Bill Conti The Big Blue 6:32 I
5. Georges Delerue Joe Versus The Volcano 4:35 I
6. Danny Elfman Midnight Run 4:04 I
7. Brad Fiedel Striking Distance 3:14 I
8. Dominic Frontiere The Stunt Man 0:50 I
9. Jerry Goldsmith I.Q. 4:04 I
10. James Horner Jade 2:58 I
11. James Newton Howard Pretty Woman 3:31 I
12. Mark Isham Fly Away Home 3:59 I
13. Michael Kamen Die Hard With A Vengeance 7:13 I
14. David Newman The War Of The Roses 4:23 I
15. Alex North Good Morning, Vietnam 2:27 I
16. Basil Poledouris The War At Home 1:45 I
17. Lalo Schifrin F/X 2 4:44 I
18. Alan Silvestri The Bodyguard 4:29 I
19. Vangelis Bitter Moon 4:53 I
20. John Williams Cinderella Liberty 3:57 I

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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