Schlager-Wunschkonzert
2-CD, 1988

Herstellungsland Frankreich
Veröffentlichungs-Jahr 1988
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Fortune / D 4007
Musikrichtung Schlager
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD 1
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
1. Peter Orloff Der Junge Mit Der Mundharmonika
2. Séverine Winter In Athen
3. Nina & Mike Sommer Auf Trinidad
4. Marion Maerz Cindy Oh Cindy
5. Elfi Graf Que Sera
6. Bernhard Brink Viel Zu Jung
7. Bernd Clüver Mexican Girl
8. Hit-Singers Monja
9. Dunja Rajter Die Frau Des Fischers
10. Adam & Eve Ohne Dich
11. Freddy Quinn Tom Dooley
12. Lolita Wenn Die Weissen Rosen Blühn
13. Peter Kraus Sugar Baby
14. Gottlieb Wendehals Panik Auf Der Autobahn
CD 2
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
1. Peter Orloff Cora Komm Nach Haus
2. Ulli Martin Du Musst Nicht Weinen
3. Nina & Mike No Me Hables
4. Marion Maerz Vergessen Heisst Verloren Sein
5. Elfi Graf Guten Abend, Gute Nacht
6. Bernhard Brink Flügel Aus Glas
7. Bernd Clüver Janine
8. Hit-Singers Arrivederci Hans
9. Dunja Rajter Ich Glaub Dir
10. Adam & Eve Auch Ein Herz Kann Weinen
11. Roy Black Ganz In Weis
12. Gus Backus Brauner Bär
13. Mel Jersey Malaika
14. Dolores Am Lago Maggiore

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Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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