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Herstellungsland | Deutschland |
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Veröffentlichungs-Jahr | 1969 |
Zeit | k.A. |
EAN-Nr. | nicht vorhanden |
Label/Labelcode | nicht vorhanden |
Plattenfirma/Katalog-Nr. | Polydor / 6840 |
Musikrichtung | Schlager |
Sammlungen | Gesucht | Flohmarkt |
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1 | 0 | 0 |
LP | ||||
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Track | Künstler/Band | Titel | Zeit | Besonderheit |
A 1. | Freddy | Alle Abenteuer Dieser Erde | ||
A 2. | Renate Kern | Lass Doch Den Sonnenschein | ||
A 3. | Peter Rubin | Azzurro | ||
A 4. | Connie Francis | Fahre Hinaus Mit Den Sternen | ||
A 5. | Bata Illic | Mit Verbundenen Augen | ||
A 6. | Rita Pavone | Bene, Bene, Bene | ||
B 7. | Roy Black | Das Mädchen Carina | ||
B 8. | Karel Gott | Lady Carneval | ||
B 9. | Wencke Myhre | Er Steht Im Tor | ||
B 10. | Bee Gees | First Of May | ||
B 11. | Milva | Niemand Hat Meine Tränen Geseh'n | ||
B 12. | Chris Roberts | Der Grosse Hit (Se M'innamoro Di Un Ragazzo Te) |
Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten
Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.
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