Schiller Leben
2-CD, 2003, Limited Edition

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 2003
Zeit 95:26
EAN-Nr. 0602498658079
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Polydor/Island Group / nicht vorhanden
Musikrichtung Pop: Ambient
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
8 (2 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD 1
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 75:45  
1. Willkommen 1:11
2. Sommerregen 3:54
3. I've Seen It All (Mit Maya Saban) 4:51
4. Zukunft (Aus Dem Film "Gate To Heaven") 4:34
5. Liebe (Mit Mila Mar) 4:06
6. Einklang 4:42
7. I Miss You (Mit Maya Saban) 6:03
8. Leben...I Feel You (Mit Heppner) 5:35
9. Mittelerde 4:54
10. The Smile (Mit Sarah Brieghtman) 5:34
11. Dreiklang 4:30
12. Babel (Mit Mila Mar) 4:22
13. Desire (Mit Veljanov) 4:02
14. Stille 4:15
15. Vergangenheit 4:29
16. Delicately Yours (Mit Kim Sanders) 4:58
17. Ausklang 3:45
CD 2
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 19:41  
1. Schill Out Mix 14:20
2. Troy (Schill Out Remix Mit Sinead O'connor) 5:21

Infos

Track 2 von CD2 gab es nur exklusiv auf der Limited Edition vom Media Markt auf der regulären Limited Edition ist jediglich Track 1

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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