Wagner Gounod
10"

Herstellungsland Niederlande
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Philips Minigroove / S 06013 R
Musikrichtung Klassik
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
10"
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
A 1. Unbekannt Die Zwölf Räuber
A 2. Unbekannt Wolgalied / Platofflied
B 3. Richard Wagner Pilgrims' Chorus (Pilgerchor) From "Tannhäuser" Act 3
B 4. Charles Gounod Soldiers' Chorus (Choeur Des Soldats) From "Faust" Act 4
B 5. Unbekannt Kalioda

Infos

Royal Male Choir "Mastreechter Staar"
Arrangement – Sergej Jaroff (tracks: A1, A2)
Dirigent – Martin Koekelkoren
The Maastricht Orchestra

Tracks A1, A2 und B3 gesungen in Deutsch
Tracks B4 und B5 gesungen in Französisch

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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