Roy Black Die Singles 1969-1972
CD, 1994, Compilation

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1994
Zeit k.A.
EAN-Nr. 4000127158222
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Bear Family Records / BCD 15822 AH
Musikrichtung Schlager
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
6 (3 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
1. Ich bin so gern bei dir
2. Das Mädchen Carina
3. Dein schönstes Geschenk
4. An einem Tag
5. Die Königskinder
6. Wenn du bei mir bist
7. Ich hab' geträumt, das Glück kam heut' zu mir
8. Mein Schönster Traum
9. Unendlich ist die Liebe
10. Für dich allein
11. Schön ist es auf der Welt zu sein [mit Anita Hegerland]
12. Keine zehn Pferde
13. Sommernacht
14. Eine Rose schenk ich dir
15. Träume in Samt und Seide
16. Ich glaube an dich
17. Ave Maria
18. Märchen aus der Kinderzeit
19. Mein Herz ist bei dir
20. Ich liebe die Welt
21. Grazie Mille [Ganz in Weiss, italienisch] B
22. Finalmente que [Du bist nicht allein, italienisch] B
23. Quand Une Fille [Ganz in Weiss, französisch] B
24. On A Tous Reve De Voir Un Ange [Du bist nicht allein, französisch] B
25. Eine wird kommen B

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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