Rod Stewart Encore: The Very Best Of - Vol. 2
CD, 2003, Best-Of, Pappschuber

Herstellungsland USA
Veröffentlichungs-Jahr 2003
Zeit k.A.
EAN-Nr. 081227391126
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Warner Bros. Records Inc. / R2 73911
Musikrichtung Rock: Pop-Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
1. Your Song C
2. Having A Party (Single Version) L C
3. Don't Come Around Here
4. So Far Away C
5. The Motown Song (Single Version)
6. Broken Arrow C
7. Crazy About Her (Single Version)
8. Lost In You (Single Version)
9. Love Touch
10. People Get Ready L C
11. Infatuation (Single Version)
12. Baby Jane
13. Tonight I'm Yours
14. That's What Friends Are For C
15. Passion
16. I Don't Want To Talk About It (Single Version)
17. I Was Only Joking (Single Version)
18. The First Cut Is The Deepest (Single Version) C

Infos

Track 2 feat. Ronnie Wood (unplugged)
Track 3 feat. Helicopter Girl
Track 5 feat. The Temptations
Track 10 feat. Ronnie Wood (unplugged)

Die CD wurde exklusiv in den USA im TV beworben dann aber ziemlich schnell, ohne bekannte Gründe, aus dem Verkauf genommen.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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