Fib Heineken 2003: IX Festival Internacional De Benicàssim
DVD, 2004, Heftbeilage, Live

Herstellungsland Italien
Veröffentlichungs-Jahr 2004
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Rockstar / SM-015/2004
Musikrichtung Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
DVD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
1. Unbekannt Spot FIB Heineken L
2. Beth Gibbons & Rustin Man Funny Time of Year L
3. Calexico Crystal Frontier L
4. Super Furry Animals Juxtapozed With U L
5. Goldfrapp Yes Sir L
6. Deluxe Que No L
7. Manta Ray Qué Niño Soy L
8. La Habitación Roja La Edad De Oro L
9. Sexy Sadie No Matter How, I Feel So Fine L
10. Suede Interviste L
11. Calexico Interviste L
12. Moloko Interviste L
13. Moby Interviste L
14. Daniel Johnston Interviste L
15. Unbekannt Il Rituale Di Benicàssim (Docuclip) L
16. Unbekannt Le Attivita' Extramusicali (Docuclip) L
17. Unbekannt Credits L

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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