Rocks Magazin 57 - 02/2017
CD, 2017, Heftbeilage, Cardsleeve

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 2017
Zeit 33:10
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. ROCKS Media Verlag e.K. / 02/2017
Musikrichtung Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
2 (1 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 33:10  
1. Night Ranger Running Out Of Time 4:26
2. Danko Jones My Little RnR 3:44
3. My Dynamite So Familiar (Edit) 4:58
4. Ben Granfelt Hangman's Tree 3:54
5. One Desire Apologize 3:20
6. Eric Gales Carry Yourself (Edit) 4:51
7. Black Mirrors Funky Queen 2:57
8. Quinn Sullivan Midnight Highway (Edit) 5:00

Infos

Im Unterschied zu diesem Datensatz sind hier SID-Codes vorhanden.

[Herstellungsland: SID-Codes => Deutschland]
[SID-Code CD-Master: n/a]
[SID-Code Presswerk: IFPI C05] *¹
[Matrix: ROCM.170124.001]
[Tracklängen: Software]

*¹: gegenüber dem angegebenen 3-stelligen SID-Code d. Presswerks ist ein weiterer SID-Code angebracht, welcher jedoch durch 'XXXX XXXXX' unkenntlich gemacht wurde.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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