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Herstellungsland | Großbritannien |
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Veröffentlichungs-Jahr | 2010 |
Zeit | k.A. |
EAN-Nr. | nicht vorhanden |
Label/Labelcode | k.A. |
Plattenfirma/Katalog-Nr. | R2 / R2-20 / March/April 2010 |
Musikrichtung | Rock |
Sammlungen | Gesucht | Flohmarkt |
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0 (1 privat) | 0 | 0 |
CD | ||||
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Track | Künstler/Band | Titel | Zeit | Besonderheit |
1. | Coco Montoya | I Want It All Back | ||
2. | Kathryn Williams | Noble Guesses | ||
3. | Jamie McClennan | Demon Ducks Of Doom / The Coroola Session / House O'da Foost | ||
4. | Rosie Nimmo | Lazy And Mellow | ||
5. | Damien O'Kane | The Strands Of Magilligan | ||
6. | Allan Yn Y Fan | MIL Harddach Wyt [with Delyth Jenkins] | ||
7. | Two Time Polka | Get Up John | ||
8. | Chumbawamba | Wagner At The Opera | ||
9. | Luke Daniels | Reyardine | ||
10. | Emily Portman | Stick Stock | ||
11. | Pressgang | Gypsy Bride | ||
12. | Robinson | Happiness | ||
13. | Rory Connor | For The Last Time | ||
14. | Head Of Light Entertainment | Only Chase What You Can Catch | ||
15. | The Wakes | No Irish Need Apply |
Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten
Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.
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