Rock Best 100 Artists Vol.01
CD

Herstellungsland Japan
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Zeit 44:10
EAN-Nr. 4988038021708
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. TF Records / T-1868
Musikrichtung Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 44:10  
1. The Beatles Help 2:16
2. The Beatles Yesterday 2:02
3. The Beach Boys Surfin' U.S.A. 2:26
4. The Beach Boys Good Vibrations 3:35
5. The Rolling Stones ( I Can't Get No) Satisfaction 3:42
6. The Monkees Last Train To Clarksville 2:42
7. Bob Dylan Like A Rolling Stone 6:05
8. The Byrds Turn! Turn! Turn! 3:38
9. The Kinks You Realy Got Me 2:11
10. Simon & Garfunkel The Sound Of Silence 3:04
11. The Yardbirds For Your Love 2:24
12. The Mamas & The Papas California Dreamin' 2:37
13. Donovan Sunshine Superman 4:31
14. The Walker Brothers The Sun Ain't Gonna Shine Any More 2:57

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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