Rishloo Feathergun
CD, 2009, Digipak

Herstellungsland USA
Veröffentlichungs-Jahr 2009
Zeit 58:09
EAN-Nr. 700261288420
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Eigenproduktion / nicht vorhanden
Musikrichtung Rock: Progressive Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
26 (6 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 58:09  
1. Sissorlips 5:49
2. Turning Sheep Into Goats 3:54
3. Systematomatic 3:41
4. River Of Glass 4:54
5. Keyhole In The Sky 5:13
6. Downhill 8:13
7. Feathergun In The Garden Of The Sun 5:17
8. Dreamcatcher 0:54 I
9. Diamond Eyes 6:25
10. Katsushika 4:59
11. Weevil Bride 8:50

Infos

Die Angaben zu Titel #5 in der Titelliste auf der Rückseite des Digipacks sind falsch. Der Titel ist in der Reihenfolge falsch einsortiert und die Titelbezeichnung ist unvollständig.

Dem Digipack ist kein Booklet beigefügt. Auf der Bandseite www.rishloo.com finden sich ein "Lyric Book" mit Artwork und handschrifltichen Lyrics zum Album. Weiterhin kann dort der als "Feathergun Bonus Track" bezeichnete Titel "I'm Sorry. I Do Not Want to be an Emperor" in MP3-Format heruntergeladen werden (Stand Anfang 2010).

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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